Was ist ein Fachanwalt?

Anwalt Symbolbild"Dumme Frage" werden Sie vielleicht jetzt antworten, "jemand, der was was seinem Fach versteht, warum sonst sollte er wohl Fachanwalt heissen?"

Das ist zumindest einmal nicht so ganz falsch.

Es gab einmal Zeiten, in denen Anwälte zur ihrer Qualifikation zwei, drei Tätigkeitsschwerpunkte nannten und vielleicht noch zwei, drei Interessengebiete.

Tätigkeitsschwerpunkte waren halt Rechtsgebiete in denen ein Rechtsanwalt hauptsächlich auftrat. So ein Schwerpunkt konnte auch zufällig sein, weil er halt viele Mandanten hatte, die ihn mit Problemen in demselben Rechtsgebiete aufsuchten.

Ein Strafverteidiger, der, wenn auch nur zufällig, einen Aufsehen erregenden Strafprozess gewinnt, hat ganz schnell ganz viele halbseidene Kunden in Freiheit und im Knast und damit einen (wenn auch nicht gewollten) Tätigkeitsschwerpunkt, in diesem Fall das Strafrecht.

Interessengebiete waren die Ecken des Rechts, für die sich ein Anwalt besonders interessierte, was aber nicht zwangsläufig hiess, dass hier auch Mandanten hatte.

Aber, wir leben ja im Zeitalter des Spezialistentums, Büros werden heute nicht mehr geputzt, sondern gepflegt und deshalb mutierten Putzfrauen irgendwann zu Raumpflegerinnen. Bei weiterer Spezialisierung wird irgendwann der Hygienebeauftragte auftauchen; der wird dann nur noch die Toiletten putzen.

Und so zog das Spezialistentum auch in den anwaltlichen Beruf ein.

Mittlerweile gibt es den Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Migrationsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht,
Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.

Strafrecht

Den Fachanwalt für Vertragsrecht gibt es noch nicht, obwohl der z. B. bei Anwaltshotlines oft nachgefragt wird, ebenso wenig wie den Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht und was bei Hotlines noch so an Fachanwälten erwartet wird.

Der Fachanwaltstitel sagt jedoch nichts über die wirkliche Qualifikation eines Titelträgers aus. Schon gar nichts sagt er darüber aus, dass andere Anwälte ohne diesen Titel in einem Rechtsgebiet z. B. weniger "Ahnung" hätten.

Schnell zeigte sich auch, dass das Herausstellen eines Fachanwaltstitels sich in vielen Fällen eher negativ darstellt: "Ach so, Sie sind Fachanwalt für Familienrecht? Dann verstehen Sie ja von meinem vertragsrechtlichen Problem nichts".

Das führte dann dazu, dass Rechtsanwälte ganz zurückhaltend mit "Auch Fachanwalt für ......." warben.

Was braucht es zum Fachanwalt?

Zum besseren Verständnis etwas vereinfacht:

Es braucht zunächst einmal ein dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und den Nachweis, dass er in dem Gebiet, für das er Anwalt als Fachanwalt zugelassen werden will, eine bestimmte Anzahl von Fällen, persönlich und weisungsfrei, selbst bearbeitet hat. Das sind im Arbeitsrecht z. B. 100 Fälle und z. B. im Verkehrsrecht 160 Fälle. Warum einmal 100 (Arbeitsrecht) und warum einmal (ausgerechnet im Verkehrsrecht) 160 wissen die Betroffenen wohl selbst nicht so genau.

Das sollte (müsste) nachgewiesen werden. Ob das in der Praxis so geschieht darf zumindest angezweifelt werden.

Da sollten einmal die "Fachausschüsse" befragt werden.

Die Ausbildung zum Fachanwalt ist natürlich auch ein Geschäft für die Ausbilder.

Es müssen theoretische Kenntnisse in einem sogenannten Fachanwaltslehrgang erworben werden, mindestens 120 Zeitstunden.

Wobei sich auch hier die Frage stellt, wozu jemand, der schwerpunktmäßig seit Jahren in einem bestimmten Rechtsbereich arbeitet und somit alles wissen sollte, eine Nachschulung in einem sogenannten Fachanwaltslehrgang absolvieren muss.

Hat dann ein Rechtsanwalt den Schein als Fachanwalt in der Tasche sollte er sich einmal jährlich fortbilden.

Gut, lassen wir das also einmal so stehen.

Aber was sagt die Bezeichnung "Fachanwalt" also nun wirklich aus?

Zumindest soviel, dass ein Rechtsanwalt, der sich Fachanwalt nennt, in dem Gebiet, in dem er Fachanwalt ist, nicht völlig unbedarft sein kann. Mehr aber auch nicht.

Im anwaltlichen Spektrum gibt es viele, viele Anwälte die sich in speziellen Rechtsgebieten bestens auskennen, keine "Ausbildung" zum Fachanwalt gemacht haben und so manchem Fachanwalt mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung um Welten voraus sind.

Und noch ein Aspekt: Ein Anwalt, der bis zum Haaransatz voll ist mit Arbeit, hat selten die Zeit für eine Ausbildung zum Fachanwalt.

Warum sollte er auch?

Die beste Werbung sind zufriedene Mandanten.